Kinderwunsch
Kommt es nach einjährigem Kinderwunsch nicht zu einer Schwangerschaft, ist eine Abklärung beider Partner erforderlich.
Die Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit liegen zu 30% bei der Frau, zu 40% beim Mann und zu 30% bei beiden Partnern.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Die Leistungen im Bereich der Kinderwunschbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr im vollen Umfang übernommen.
Die in unserem Fach vorhandenen Budgets reichen nicht aus, um die Untersuchungen im Rahmen eines Zyklusmonitoring abzudecken.
Behandlungen im Kinderwunschzentrum werden derzeit von den Krankenkassen bei verheirateten Paaren zu 50% bezuschusst.
Voraussetzung ist die Einhalten der Altersgrenzen:
- bei der Frau bis 40 Jahre
- beim Mann bis 50 Jahre
Außerhalb dieser Altersgrenzen sind die Kosten selbst zu tragen.