Kinderwunsch

Kommt es nach einjährigem Kinderwunsch nicht zu einer Schwangerschaft, ist eine Abklärung beider Partner erforderlich.

Die Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit liegen zu 30% bei der Frau, zu 40% beim Mann und zu 30% bei beiden Partnern.

Diagnostik bei der Frau

Vor Behandlung der weiblichen ungewollten Kinderlosigkeit ist eine umfassende Abklärung erforderlich. Um eine Hormonstörung auszuschließen, wird in 2 verschiedenen Zyklusphasen Blut abgenommen. Hormonstörungen sind oft relativ leicht medikamentös zu behandeln.

Weitere Ursache können sein:

  • Veränderungen in der Gebärmutter (z.B. Myome)
  • Unterteilungen der Gebärmutterhöhle
  • Endometriose (versprengte Inseln von Gebärmutterschleimhaut außerhalb der Gebärmutterhöhle)

Die Abklärung dieser Ursachen erfolgt durch Ultraschall und/oder eine Gebärmutterspiegelung. Zuletzt muss geprüft werden, ob Eileiter durchgängig und frei beweglich sind. Hierzu ist eine Bauchspiegelung erforderlich.

Diagnostik bei dem Mann

Die Diagnostik beim Mann wird von Andrologen durchgeführt. Diese Spezialisten finden sich im Fachbereich der Urologen oder auch der Dermatologen (Hautärzte).

Gründe für eine Fruchtbarkeitsstörung können frühere oder bestehende Infektionen, Störungen der Samenzellreifung bzw. hormonelle oder auch genetische Faktoren sein.

Häufig zeigt sich die Störung in Form von einer Verminderung der Anzahl normal geformter Spermien oder auch einer Verminderung der Spermienbeweglichkeit.

Therapieoptionen

Liegen die Ursachen im hormonellen Bereich, so kann durch eine gezielte Hormontherapie unter Beobachtung der Eizellreifung im Ultraschall, häufig ein Erfolg erzielt werden.

Bei dem Vorliegen von Myomen, kann eine operative Entfernung mittels Gebärmutterspiegelung erforderlich sein.

Bei einem Verschluß der Eileiter oder schweren Störungen der männlichen Fruchtbarkeit ist eine Vorstellung in einem Kinderwunschzentrum zu empfehlen.

Hier besteht die Möglichkeit, die aufbereitete Samenflüssigkeit mittels Katheter direkt in die Gebärmutterhöhle zu deponieren (Insemination) oder den Weg der künstlichen Befruchtung zu gehen, bei dem die Eizelle außerhalb des Körpers befruchtet und später in die Gebärmutter eingebracht wird.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Leistungen im Bereich der Kinderwunschbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr im vollen Umfang übernommen.

Die in unserem Fach vorhandenen Budgets reichen nicht aus, um die Untersuchungen im Rahmen eines Zyklusmonitoring abzudecken.

Behandlungen im Kinderwunschzentrum werden derzeit von den Krankenkassen bei verheirateten Paaren zu 50% bezuschusst.

Voraussetzung ist die Einhalten der Altersgrenzen:

  • bei der Frau bis 40 Jahre
  • beim Mann bis 50 Jahre

Außerhalb dieser Altersgrenzen sind die Kosten selbst zu tragen.