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Neue Regelungen zur Krebsvorsorge | Medizin

Seit dem 01. Januar 2020 gibt es neue Regelungen bezüglich der Krebsvorsorgeuntersuchung.

Liebe Patientinnen,

seit dem 01. Januar 2020 gibt es neue Regelungen bezüglich der Krebsvorsorgeuntersuchung:

  • Bis zum 35. Lebensjahr: Jährliche Vorsorgeuntersuchung mit PAP-Abstrich
  • Ab dem 35. Lebensjahr: Jährliche Vorsorgeuntersuchung ohne PAP-Abstrich, dafür PAP-Abstrich plus HPV-Test alle drei Jahre
  • Für Frauen nach Gebärmutterentfernung: jährliche Vorsorgeuntersuchung ohne PAP-Abstrich und ohne HPV-Test

Auf Wunsch bieten wir in unserer Praxis den PAP-Abstrich als Selbstzahlerleistung an. Bei Fragen, kommen Sie gern auf uns zu.

Ihr Praxisteam