Die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge

Die Schwangerschaft ist ein spannender Lebensabschnitt mit Freude und Erwartungen, aber auch Ängsten. Gemeinsam mit Ihnen erleben wir diese Zeit mit dem Ziel, ein gesundes Baby zu bekommen.

Die im Mutterschaftvorsorgeprogramm enthaltenen Leistungen helfen Ihnen dabei; allerdings nur dann, wenn sie regelmäßig in Anspruch genommen werden. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Risiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln, so dass Krankenhausbehandlungen vor der Geburt überflüssig werden.

Denn: Schwangerschaft ist keine Krankheit!

Im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge bieten wir Ihnen:

Die Mutterschaftsvorsorge

Nachdem wir bei Ihnen eine intakte Schwangerschaft festgestellt haben - dies erfolgt per Ultraschall in der 6.-7. Schwangerschaftswoche - erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen:

Die frauenärztliche Untersuchung erfolgt zunächst in 4-wöchigen Abständen, ab der 30. Woche in 2-wöchigen Abständen. Nach der 38. Woche erfolgt jede Woche eine Untersuchung und ab dem errechneten Entbindungstermin alle 2 Tage. 
Natürlich können auch kurzfristig Untersuchungen bei Beschwerden oder bei bestimmten Risiken nötig sein.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Erhebung der Krankengeschichte eine Untersuchung von Scheide und Gebärmutter, hierbei wird in der Regel gleichzeitig eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung durchgeführt.

Weitere regelmäßige Untersuchungen sind Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, die leidige Gewichtskontrolle und Hämoglobinbestimmung zum Ausschluss einer Anämie (Blutarmut). Die Mutterschaftsvorsorge endet mit einer Nachuntersuchung 1 Woche nach der Geburt und danach mit einer weiteren Untersuchung 6 bis 8 Wochen nach der Geburt.

Die Ultraschalluntersuchung

Die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge sieht 3 Ultraschalluntersuchungen zur Beurteilung vor:

  • 9. - 12. Schwangerschaftswoche
    Definitive Feststellung des Schwangerschaftsalters und Festmachens des Geburtstermins sowie Feststellen eventueller Fehlbildungen.
  • 19. - 22. Schwangerschaftswoche
    Organ-Ultraschall: Hier wird das Kind vom "Scheitel bis zur Sohle" untersucht.
  • 29. - 32. Schwangerschaftswoche
    Einschätzung der Gewichtsentwicklung: Bei normaler Gewichtsentwicklung ist hierbei eine "Hochrechnung" auf das Geburtsgewicht möglich.

Darüber hinaus kann es empfehlenswert sein, weitere Untersuchungen durchführen zu lassen.

CTG (Cardiotokographie)

Die Cardiotokographie (CTG) überprüft die kindliche Herzfrequenz in Abhängigkeit zu Aktiv- und Ruheperioden des Babys sowie die Aktivität der Gebärmutter zum frühzeitigen Ausschluss vorzeitiger Wehentätigkeit.

Diese Untersuchung wird regelmäßig ab der 28.Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Zu Beginn ist ein frühes Erkennen einer evtl. vermehrten Aktivität der Gebärmutter wichtig, um frühzeitig Therapien einzuleiten, die eine Krankenhausbehandlung vermeiden.

In den letzten 4 Wochen kann mit der Untersuchung eine beginnende Funktionsstörung der Plazenta erkannt werden.

Die Doppleruntersuchung

Die Doppleruntersuchung ist eine Ultraschalluntersuchung, die Blutströme mißt.

Die Blutuversorgung der Gebärmutter kann uns Auskunft über das Risiko der Entwicklung einer Gestose (Schwangerschaftsbluthochdruck, fälschlicherweise als Schwangerschaftsvergiftung bezeichnet) geben; diese Untersuchung ist leider keine Kassenleistung!

Der Doppler wird vor allem bei kindlichen Wachstumsstörungen, bei bestimmten Herz-Kreislauferkrankungen des Kindes, sowie bei Verdacht auf weitere Erkrankungen eingesetzt.

Die Pränataldiagnostik

Bei Müttern ab dem 35. Lebensjahr wird wegen des ansteigenden Risikos für Chromosomen-Störungen eine genetische Diagnostik des Kindes empfohlen.

Chorionzotten-Biopsie

Hierbei wird in der 11.-13. Schwangerschaftswoche mit einer dünnen Hohlnadel durch die Bauchdecke punktiert und Placentamaterial gewonnen. Da diese Untersuchung in eine noch störanfällige Phase der Schwangerschaft fällt, wird das Risiko einer Fehlgeburt mit bis zu 4% angegeben.

Amniocentese (Fruchtwasserpunktion)

Hierbei wird in der 16. Schwangerschaftswoche eine Hohlnadel durch die Bauchdecke geführt und Fruchtwasser entnommen. Das Risiko für eine Fehlgeburt liegt bei 0,5 - 1%. Sollten Sie diese zwei Diagnostikverfahren ablehnen, empfehlen wir eine Ultraschall-Feindiagnostik.

Um eine möglichst freudige und angstarme Schwangerschaft zu erleben, kann es nützlich sein, zusätzliche Untersuchungen in Anspruch zu nehmen.

Informieren Sie sich dazu gern unter  Mutterschaftsvorsorge-Plus.

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