Aktuelle Nachrichten

Neue Regelung zum Chlamydien-Abstrich | Medizin

Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr haben Frauen Anspruch auf einen jährlichen Chlamydien-Abstrich als Kassenleistung.

Liebe Patientinnen,

wir bitten Sie die neue Regelung zum Chlamydien-Abstrich zu beachten:

Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr haben Frauen Anspruch auf einen jährlichen Chlamydien-Abstrich als Kassenleistung.

Eine Infektion mit Chlamydien kann zu Unfruchtbarkeit und Verwachsungen führen. Eine Chlamydien-Infektion verläuft oft symptomlos und wird daher häufig nicht bemerkt.

Der Chlamydien-Test ist dringend zu empfehlen. Bitte nehmen Sie diese Vorsorgeuntersuchung wahr.

Bei Fragen, können Sie sich gern an uns wenden.

Ihr Praxisteam