Seit 2012 gilt das Gendiagnostik-Gesetz. Um die Qualität der Beratungen bei der Fragestellung zu vorgeburtlichen diagnostischen Verfahren zu verbessern, müssen alle Frauenärzte, die solche Untersuchungen durchführen (z.B. Nackenfalten-Test, Fruchtwasseruntersuchung) eine Prüfung über humangentische Beratung ablegen. Diese Prüfung wurde von mir bestanden, sodass ich o.g. Untersuchungen weiter anbieten kann.
Für weitergehende Fragen bezüglich spezieller Erbkrankheiten ist die Beratung durch einen Arzt für Humangenetik aber weiter unerläßlich!